AKTUELLES (13.12.2023) - Die E-Rechnungspflicht 2025 in Deutschland: Was muss ich wissen?

Die Digitalisierung nimmt in Deutschland weiter Fahrt auf, und mit ihr kommen neue rechtliche Regelungen.

Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das „Wachstumschancengesetz“ verabschiedet, das auch Bestimmungen zur Einführung der elektronischen Rechnung enthält. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus und dieser hat diesbezüglich am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen.

 

Was bedeutet das für mein Unternehmen?

Ab dem 01.01.2025 plant Deutschland die Einführung der E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle Rechnungen elektronisch ausgestellt werden müssen.

 

Einzelheiten zur derzeitige Gesetzesfassung vom 17.11.2023:

  • Eine elektronische Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format, das europäischen Normen entsprechen muss. Formate wie die CEN-Norm EN 16931, XStandard und das ZUGFeRD-Format erfüllen grundsätzlich diese Voraussetzungen.
  • Betroffen sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, wobei ein Sitz oder eine Betriebsstätte im Inland erforderlich ist.
  • Der Unternehmer hat sechs Monate Zeit, eine Rechnung auszustellen.

Geplante Übergangsregelungen:

  • Ursprünglich war geplant, dass bis zum 31.12.2025 auch Papier- oder PDF-Rechnungen zulässig wären. Aufgrund von Widerstand aus der Wirtschaft wurde die Übergangsfrist bis zum 31.12.2026 verlängert.
  • Für Umsätze in 2027 kann statt einer E-Rechnung auch eine sonstige Rechnung auf Papier oder in einem anderen elektronischen Format ausgestellt werden, wenn der Empfänger zustimmt und der Rechnungsaussteller weniger als EUR 800.000 Jahres-Gesamtumsatz hat.

Wichtige Hinweise:

  • Die E-Rechnungspflicht gilt grundsätzlich ab 01.01.2025. Inländische Unternehmer müssen ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und gesetzeskonform zu speichern.
  • Anders als bisher ist die elektronische Rechnungsstellung nicht mehr an die Zustimmung des Rechnungsempfängers gebunden.

Bis zum Januar 2025 bzw. 2027 bleibt nicht mehr viel Zeit. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

 

Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen:

  1. Prüfung der eigenen Systeme: Überprüfen Sie Ihre aktuellen Buchhaltungs- und Rechnungssysteme auf ihre Kompatibilität mit den E-Rechnungsstandards.
  2. Implementierung sicherer Übertragungswege: Sorgen Sie für eine sichere Übermittlung der E-Rechnungen durch die Implementierung von verschlüsselten Übertragungswegen.
  3. Investition in ein digitales Archiv: Evaluieren Sie die Einführung eines digitalen Archivsystems, das Ihren Anforderungen an Sicherheit, Compliance und Effizienz gerecht wird.

 

Fazit:

Die E-Rechnungspflicht ab 2025 bringt Veränderungen in den Prozessen der Rechnungsstellung mit sich. Die rechtzeitige Anpassung Ihrer Systeme und die Implementierung eines digitalen Archivs sind entscheidende Schritte, um nicht nur gesetzeskonform zu bleiben, sondern auch von den Effizienzgewinnen der Digitalisierung zu profitieren. Nutzen Sie diese Veränderungen als Chance, Ihre Unternehmensprozesse zu optimieren und in die Zukunft der digitalen Buchführung einzusteigen.

 

 

Foto von Waldemar auf Unsplash