Im März 2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt.
Dementsprechend wird zum 01.01.2025 eine E-Rechnungspflicht für nationale B2B-Umsätze in Deutschland eingeführt.
Was hießt das konkret?
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen den Empfang von E-Rechnungen akzeptieren. Für die Ausstellung von Rechnungen gibt es jedoch Übergangsregelungen.
Somit ist in 2025 erstmal nur der Rechnungseingang von den neuen Regelungen betroffen.
Für die Umstellung Ihrer Ausgangsrechnungen haben Sie noch bis Ende 2026 zeit.
Ab dem 01.01.2025 sollten Sie demnach sicherstellen, dass Sie E-Rechnungen empfangen und bearbeiten können aber vor allem sollten Sie ein revisionssicheres digitales Archiv für die Abspeicherung haben.